Lüften im Unterricht; Ist das erlaubt?
Aus Infektionsschutzgründen verbringen wir Schüler/innen seit fast zwei Jahren unsere Pausen draußen. Außerdem wird während der Unterrichtszeiten im Klassenraum regelmäßig stoßgelüftet. Einige Eltern sagen: „Wenn so etwas bei Ihrer Arbeit passieren würde, hätte es längst Streiks gegeben.“ Doch was ist da arbeitsrechtlich wirklich dran?
Die Arbeitsstättenverordnung gibt an, dass während der Arbeitszeit ein „gesundheitlich zuträgliches Klima“ herrschen soll. Die technische Regel für Arbeitsstätten spezifiziert die Mindesttemperaturen je nach Arbeitsintensität. Bei leichter Arbeit im Sitzen, wie beim Unterricht, gilt eine Mindesttemperatur von 20°C in Arbeitsräumen. Jedoch muss auch „ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ vorhanden sein, was in den Schulen nur durch Lüften erreicht werden kann. Leider ist „Gesundheitlich zuträglich“ nicht genau definiert. Damit die Arbeit eingestellt werden kann, muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Temperatur ein Gesundheitsrisiko darstellt. Das ist an Schulen eher nicht der Fall.
Wenn diese Temperaturen nicht gewährleistet werden können, muss der Arbeitgeber Maßnahmen wie Heizkörper, warme Kleidung oder Aufwärmzeiten ergreifen. Da in den Klassenräumen bereits Heizkörper stehen, die Fenster immer wieder geschlossen werden und Lehrkräfte sowie Schüler/innen Jacken dabei haben, sind diese Maßnahmen bereits umgesetzt.
Zu Pausen auf dem Außengelände steht nichts in der Verordnung. Pausenräume müssen jedoch eine Mindesttemperatur von 21°C aufweisen. Die Pausenräume wie Freizeitbereich, Mensa oder Oase erfüllen diese Bedingungen.
Damit ist eine Sache klar: Das Lüften ist Arbeitsrechtlich legitim.
Doch sollen wir weiter frieren?
Ich schlage vor, Schüler/innen die Möglichkeit zu geben, während der Pausen im Schulgebäude zu bleiben. Dort gibt es Tische, an denen auch bei schlechtem Wetter z.B. gearbeitet werden kann. Außerdem können Schüler/innen sich dort aufwärmen und sind vor Wind geschützt. Dabei gilt im Schulgebäude weiterhin die Maskenpflicht. Diese Einzuhalten sollte in der Verantwortung der Schülerschaft liegen, denn es dient der Sicherheit aller.
Das Lüften im Unterricht gewinnt gerade beim geplanten Aussetzen der Maskenpflicht am Platz an Bedeutung. Dann ist es die einzige Möglichkeit Schüler/innen und Lehrkräfte zu schützen. Zudem ist frische Luft auch konzentrationsfördernd. Daher finde ich es wichtig, weiterhin zu lüften.
Autor: em.sc
Bild: em.sc