Layla, Kunst oder Sexismus?
Seit Längerem wird über den sexistischen Partyschlager Layla von DJ Robin x Schürze diskutiert. Obwohl der Song ab dem 14. Juni auf Platz eins der Single Charts war, bestand das Gerücht, ihn abzuschaffen. Doch dies wurde nie umgesetzt. Was passiert also jetzt?
In dem kritisierten Songtext geht es um eine Prostituierte, auf die die Zeilen „schöner, jünger, geiler“ gereimt werden. Viele halten das für Sexismus. Doch sollte es bei dem Lied nicht um die gute Stimmung beim Hören gehen!?
Jeder soll hören und singen dürfen, was er möchte, auch wenn andere einige Lieder nicht mögen. Besonders auf feierlichen Veranstaltungen wird der Song nach Wunsch gespielt und bejubelt. Warum also abschaffen? Denn dass die Abschaffung des Liedes (generell) überhaupt infrage stand, machte ihn nur noch berühmter. Eine generelle Abschaffung wäre also für die Bekanntheit des Liedes kontraproduktiv.
Zweifelsohne ist das Lied sexistisch, doch scheint demgegenüber das behördliche Verbieten nicht die beste Lösung zu sein. Der CDU-Kommunalpolitiker Markus Patzke geht sogar so weit zu sagen, man müsse man fragen, ob nicht auch Bücher verbrannt werden könnten, wenn Lieder verboten würden.
Ob man so weit gehen möchte oder nicht, einsichtig ist, dass das Lied von den meisten Leuten mit Sarkasmus und Ironie aufgenommen und gesungen wird. Deswegen scheint die Abschaffung des Liedes nicht der richtige Schritt zu sein, vor allem wenn man nach Art 5. (1) des Grundgesetzes zur Kunstfreiheit geht. Dieses besagt, dass jeder das Recht hat, seine eigene Meinung aus allen zugänglichen Quellen in Bild und Schrift, also ich Liedern, äußern zu dürfen. Also sollte eine Abschaffung vorläufig nicht stattfinden. Bis dahin sollten auch für die zukünftigen Lieder die Hörer entscheiden oder zumindest kritischer hinterfragen dürfen, ob ein annähernd sexistisches Lied von den sozialen Netzwerken entfernt und/oder verboten werden sollte.
Verfasser: en.sc
Bild: en.sc Beitragsbild: Pixabay
Quelle: www.youtube.de, Stichpunkte: Schmuddel-Schlager Layla-Welt, letzter Zugriff 26.01.23
Quelle : www.Jurios.de, letzter Zugriff: 19.01.2023